Winzer der Loire gewinnen die Schlacht um "Quarts de Chaume Grand Cru"
20.03.2014 - arthur.wirtzfeld
FRANKREICH (Paris) - Frankreichs höchstes Gericht hat die Beschwerde von Jean Florent Baumard gegen eine "Quarts de Chaume Grand Cru" abgelehnt. Der Conseil d´Etat, Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht, hat damit der Kampagne der Domaine des Baumard zur Anfechtung der neuen "Quarts de Chaume Grand Cru 2011" als auch der "Coteaux du Layon 1er Cru Chaume" ein Ende bereitet. Die Produzenten der Region hoffen nun, dass dies eine "Blaupause" für die gesamte Loire und nicht nur für die Region entlang des Nebenflusses Layon darstellt.
"Ich bin erleichtert und gleichzeitig auch begeistert, dass mit der Entscheidung des Conseil d´Etat der nun schon 20 Jahre schwelende Konflikt beendet ist", sagt Claude Papin, Präsident des Vereinigung der Produzenten Quarts de Chaume. "Quarts de Chaume hat schon lange einen ganz besonderen Ruf. Die Winzer haben viele Jahre die Rebanlagen an den Steillagen des Layon sorgfältig bearbeitet und die Qualität ihrer Weine auf ein hohes Niveau gebracht. Quarts de Chaume hat jetzt verdient einen Grand Cru und Premier Cru. Diese klare Hierarchie ist nun Vorbild für die weiteren Teilzonen an der Loire."
Allerdings kann es mit dem Grand Gru und Premier Cru Probleme geben, wenn weiterhin die Methode der Kryoextraktion uneingeschränkt beibehalten wird. Entsprechend kritisiert auch Jean Florent Baumard das Urteil, der sagt: "Eine weitere Zulassung der Kryoextraktion für so besondere Regionen wie die Quarts de Chaume bis ins Jahr 2019 würde den Winzern signalisieren, dass sie ein Einfrieren der Trauben vor der Pressung oder sonstige technische Interventionen weiterhin nutzen dürfen. Dies verringert zwar das Risiko bei der Herstellung der typischen Süßweine, aber damit ist die Versuchung gegeben, größere Mengen - auch bei widrigen Vegetationsbedingungen - zu produzieren, was wiederum den Grand Cru Status in Frage stellt."
Der Disput wird trotz Entscheidung des Conseil d´Etat vorerst kein Ende nehmen. Es liegt nun an den Produzenten der Quarts de Chaume, die strengen Regeln zu beachten und für den Verbraucher transparent zu gestalten.
Quarts-de-Chaume ist an der Loire im Bereich der Gemeinde Rochefort-sur-Loire im Département Maine-et-Loire eine Enklave innerhalb der Herkunftsbezeichnung Coteaux-du-Layon im Teilbereich Anjou. Die bestockte Rebfläche beträgt etwas mehr als 50 Hektar. Seit dem 10. August 1954 hat die Quarts-de-Chaume den Status einer Appellation d’Origine Contrôlée (AOC). Die Reben wachsen an Steilhängen mit direkter Südlage am rechten Ufer des Flusses Layon, einem Nebenfluss der Loire. Produziert werden ausschließlich süße Weißweine aus der Rebsorte Chenin Blanc. Die Trauben lässt man am Stock bis sie von Edelfäule (Botrytis cinerea) befallen und in mehreren Durchgängen selektiert per Hand gelesen werden. Die Erträge sind sehr niedrig. Laut Vorschrift darf der Grundertrag 25 Hektoliter pro Hektar nicht überschreiten. Der Alkoholgehalt muss mindestens zwölf Prozent betragen, wobei der Zucker nicht komplett vergoren wird (ein Restzuckergehalt von mindestens 34 g/Liter ist gefordert.