Wiener Gemischter Satz wird zur DAC

27.08.2013 - arthur.wirtzfeld

ÖSTERREICH (Wien) - Jetzt ist er gesetzlich durch, der Wiener Gemischte Satz. Nach der ersten Ankündigung, dass einer der traditionsreichsten Weine Österreichs in den Reigen der Herkunftsweine, genannt Districtus Austriae Controllatus (DAC) aufgenommen werden soll, gab es noch ein paar Ungereimheiten, auf die YOOPRESS damals unter dem Titel: „Wiener Gemischter Satz soll DAC-Status bekommen“ hinwies.

 

Vor allem ist jetzt klar, dass die sonstigen Wiener Sortenweine weiterhin mit der Herkunftsangabe Wien vermarktet werden dürfen. Bei anderen DAC-Regionen wie zum Beispiel dem Erstling Weinviertel Grüner Veltliner DAC dürfen andere Sorten nicht mehr mit der näheren Gebietsherkunft verkauft werden, sondern nur noch mit der Angabe „Niederösterreich“.

Die jetzige DAC-Anerkennung ist durchaus verdient. Denn durch eine konsequente Qualitätspolitik und neue Anbauregelungen, besonders forciert durch die Gruppe der „WienWein Winzer“, erlebte er in den vergangenen zehn Jahren eine längst verdiente Renaissance. Das hat das Regionale Weinkomitee Wien dazu veranlasst, den entsprechenden Antrag einzubringen. Nach Freigabe durch das Nationale Weinkomitee wurde die Verordnung vom Bundesminister Nikolaus Berlakovich unterschrieben. Somit wird der Wiener Gemischte Satz ab dem Jahrgang 2013 zur neunten DAC-Herkunft in Österreich.

Die Besonderheit des Wiener Gemischten Satzes, die Pflanzung unterschiedlichster Rebsorten nebeneinander in einem Weingarten, war in früheren Zeiten zur Ertragsabsicherung und Risikominierung gedacht. Durch die verschiedensten Rebsorten, welche zu unterschiedlichen Zeiten reifen, sollten Jahrgangsschwankungen sowohl quantitativ, als auch qualitativ gering gehalten werden.

Die neue Verordnung zum Wiener Gemischten Satz schreibt vor, dass zumindest drei weiße Qualitätsweinrebsorten gemeinsam in einem Weingarten angepflanzt sein müssen, welcher im Kataster des Wiener Rebflächenverzeichnisses als Wiener Gemischter Satz eingetragen ist. Der größte Sortenanteil einer Rebsorte darf nicht höher als 50% sein, der drittgrößte Anteil muss zumindest 10% umfassen. Der vorhandene Alkoholgehalt ist mit höchstens 12,5% vol. am Etikett anzugeben, der Wein darf keinen stark wahrnehmbaren Holzeinsatz vorweisen und muss trocken sein. Zusätzlich kann der Wiener Gemischte Satz DAC auch mit einer Lagenbezeichnung wie dem populären Nussberg auf den Markt kommen.

Ein Gemischter Satz, der nicht den DAC-Regelungen entspricht, muss als Landwein mit der Herkunftsbezeichnung Weinland in Verkehr gebracht werden.

„Mit Wiener Gemischter Satz DAC ist uns ein Meilenstein in der jahrelangen konsequenten Qualitätspolitik des Wiener Weinbaus gelungen“, zeigt sich Herbert Schilling, Vorsitzender des Regionalen Weinkomitee Wiens, über die DAC-Anerkennung erfreut. „Die neuen Regelungen schärfen dessen Herkunftsprofil und spiegeln gleichzeitig die Vielfalt Wiens im Glas wieder.“

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