Parlamentarische Staatssekretärin ehrt Prof. Dr. Koch mit Niklas-Medaille

17.01.2011 - arthur.wirtzfeld

DEUTSCHLAND (Mainz) - Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Ministerin des Bundes für Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat die Verdienste von Prof. Dr. Hans-Jörg Koch als "herausragend für die deutsche Weinwirtschaft" gelobt und ihm für seine Arbeit die Professor-Niklas-Medaille in Silber überreicht.

 

„Prof. Dr. Koch hat den einzig umfassenden Kommentar zum Weinrecht erstellt. Er hat darüber hinaus durch seine vielfältige Lehrtätigkeit in den vergangenen Jahrzehnten wesentlich zur Pflege und zum besseren Verständnis des Rechts und der Weinkultur beigetragen“, sagte Julia Klöckner anlässlich der Ehrung im Deutschen Weininstitut heute in Mainz. Die Professor-Niklas-Medaille ist die höchste Auszeichnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Prof. Dr. Hans-Jörg Koch, der in Rheinhessen geboren und aufgewachsen ist, beschäftigt sich seit 60 Jahren aus beruflicher und persönlicher Leidenschaft mit dem Thema Wein.

Viele Jahre lang hat er an der Fachhochschule Wiesbaden und an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz Weinrecht gelehrt. Als Mitglied vieler wissenschaftlicher Beiräte, zum Beispiel des Schutzverbands Deutscher Wein, hat sich Prof. Dr. Koch für das Recht und die Kultur des Weines eingesetzt. Das Anbaugebiet Rheinhessen und das Weinrecht stehen im Mittelpunkt seiner literarischen Arbeiten, Vorträge und Lehrtätigkeit. „Prof. Dr. Koch zieht mit juristischem Feinsinn die Grenze zwischen dem Erlaubten und dem Unzulässigen. Er beschreibt die Kultur des Weines, die sich aus dem Alltäglichen entwickelt und - in Maßen genossen – zu Genuss und Lebensfreude beitragen kann“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin.

Der Weinrecht-Kommentar, der von Prof. Dr. Koch zuerst 1958 publiziert und kontinuierlich angepasst und erweitert worden ist, kann als sein Lebenswerk gelten. Das Opus ist nicht nur national, sondern auch weltweit hinsichtlich seines Reichtums an Weinfachkenntnissen und seiner ausgewogenen juristischen Auslegung einzigartig. 

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