Die neue Klassifizierung von Saint Emilion tritt in Kraft
23.06.2011 - arthur.wirtzfeld
FRANKREUCH (Paris) - Die St. Emilion Klassifizierung ist endlich auf den Weg gebracht. Die gesetzliche Bekanntgabe der Einstufung, die seit Januar 2011 in Verantwortung und Entscheidung beim französischen Ministerium für Landwirtschaft lag, wurde jüngst im Journal Officiel veröffentlicht. Dies bedeutet letztlich, dass trotz anhaltender Querelen bei Gütern und Verbänden, die Klassifizierung zur Anwendung kommt.
Die INAO (Institut National des Appellations d'Origine) ist nun beauftragt, die Antragsformulare an die Güter zu verteilen, die in die Klassifikation aufgenommen werden möchten. Deren Weine, darunter auch schon bekannte Grand Gru, Crand Cru Classé und Premier Grand Gru Classé, werden wie alle anderen auch blind verkostet. Die Weine werden nach Geschmack, Stilistik, Terroir und auch nach ihrer Akzeptanz im Markt und ihrem Image beurteilt werden.
„Ich erwarte, dass es wieder einige Erzeuger geben wird, die mit den Beurteilungen nicht einverstanden sind“, prophezeit Jean-Francois Quenin, Eigner von Chateau de Pressac Saint-Etienne de Lisse und Präsident des Weinrates von Saint-Emilion. „Aber die INAIO hat den Prozess klar erklärt, gründlich vorbereitet und wird unabhängig die Klassifikation durchführen.“
Wie erwartet wurde das Prinzip der Klassifizierung zugunsten des Terroirs geändert, anstatt das Hauptaugemerk auf das Gut bzw. Weinberg zu legen. Damit nähert man sich dem System vom Médoc an, wo die klassifizierten Güter ihre Rebflächen erweitern dürfen. In Saint Emilon wird diesbezüglich zwar auch eine gewisse Flexibilität bei der Klassifizierung angewendet, allerdings will man auf vergleichbare Qualität wie auch auf den Stil des Weines besonders achten und das Terroir muss nachgewiesen werden. „Wir erwarten eine noch härtere Beurteilung als auf der linken Seite der Gironde“, sagt Quenin. „Doch damit können wir leben. Jedenfalls sind wir nun sehr gespannt.“