Widerstand gegen Rosé Gesetz - EU Entscheidung steht an
26.05.2009 - aw-yoopress-em arthur.wirtzfeld
BELGIEN (Brüssel) - Einen Monat vor der erwarteten EU-Entscheidung über die geplante Neuregelung der Herstellungsmethode des Rosé wehren sich weiterhin betroffene Winzer und Weinbauverbände gegen die Mischung von gepresstem Rot- und Weißwein. Experten sprechen schon von der „Industrialisierung" der Weinindustrie, sollte denn auch in der EU die Praxis der Rosé-Mixtur, wie bereits in Australien und Südafrika gängig, erlaubt werden.
Wie wir mehrfach berichteten befürchten die europäischen Winzer, dass ein entsprechendes EU-Gesetz tausende von Arbeitsplätzen gefährden würde. „Sollte die Regelung kommen, müssen wir ein Klonprodukt herstellen", so Fernando Prieto Ruiz, Präsident der spanischen Weinaufsichtsbehörde "Das bedeutet letztlich Denaturierung und Verwirrung der Verbraucher", erregt sich Ruiz weiter gegenüber der Presse.
Ihm zur Seite steht Claude Bocquet-Thonney, Leiter der Schweizer Winzervereinigung und meint: "Der nächste Schritt wird dann sein, dass wir künstliche Farbstoffe nutzen werden - wo soll dass hinführen?".
Im Zuge der Globalisierung der Märkte und Zulassung der nach der neuen Methode hergestellten Rosé-Weinen aus Australien und Südafrika zum Handel in Europa, hatte 2007 die EU angeregt, diese Methode der Mischung von Weiß- und Rotweinmaischen auch in Europa gesetzlich zu regeln. Nachdem dann vor allem die französische Winzerschaft energisch protestierte, hat die EU dann Anfang 2009 einen Kompromiss vorgeschlagen, wonach die traditionell hergestellten Rosé-Weine die geschützte Bezeichnung "Traditioneller Rosé" tragen dürften.
Diese geschützte Bezeichnung favorisiert auch die World Trade Organisation. Demnach schaut nun alles auf die am 19. bzw. am 26. Juni anstehende Entscheidung der EU-Kommission. Frankreich, das die Gebühren für ein geplantes Veto allein übernimmt, hofft derweil auf Unterstützung der Regierungen aus Spanien, Griechenland, Italien und Deutschland, um eine Chance für eine Blockade zu bekommen und die EU-Kommission noch umstimmen zu können bzw. das entsprechende Gesetz zu kippen.