EU will Zuckersirup zur Alkoholanreicherung von bis zu 4% erlauben

14.03.2009 - arthur.wirtzfeld

DEUTSCHLAND (Mainz) - Die Beratungen über die Verordnung zur Durchführung der Reform der Europäischen Weinmarktorganisation laufen auf Hochtouren. Neben vielen Diskussionen zum Bezeichnungsrecht stehen unter anderem auch oenologische Verfahren, wie z. B. die Süßung von Weinen mit RTK (rektrifiziertes Traubenmostkonzentrat*) zur Diskussion.

 

Wie der Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e. V. am Freitag in einer Presseerklärung mitteilt, habe dessen Präsident, Norbert Schindler, MdB, den rheinland-pfälzischen Weinbauminister Hendrik Hering angeschrieben und sich gegen die Zulassung einer generellen Süßungsmöglichkeit von Weinen mit RTK ausgesprochen.

Es könne nicht sein, argumentiert Schindler in seinem Schreiben, dass dies wie vorgesehen im Umfang von bis zu 4 % Volumenalkohol erlaubt werde. Der BWV fürchte im Falle einer Umsetzung dieser fragwürdigen Regelung erhebliche negative Auswirkungen für den heimischen Weinbau. Eine solche "Ergänzung" heimischer Weine mit dem in der Regel importierten RTK stehe dem Grundsatz einer eindeutigen Herkunftsbezogenheit der Weine entgegen und führe zudem zu einer Verwirrung der Verbraucher.

Die bisherige Regelung, wonach zur harmonischen Abrundung der Weine eine kleine Menge Süßreserve in gleicher Qualität und Herkunft zugesetzt werden dürfe, reiche vollkommen aus. Mit der jetzt vorgesehenen Regelung könne der Wein zwei Mal mit RTK ergänzt werden, einmal bei der Anreicherung des Mostes vor der Gärung und als Süßung im Wein nach der Gärung. Dies könne so sicher nicht gewollt sein, so der BWV-Präsident in seinem Schreiben an Staatsminister Hering.

Darüber hinaus führe die Möglichkeit einer Süßung von Weinen mit RTK zu erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen, so Schindler. Eine solche Aufwertungsmöglichkeit einfachster Weine drohe zudem das für die heimischen Weinbaubetriebe besonders wichtige Qualitätsweinsegment zu unterlaufen. 

*RTK (Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat) ist als flüssiges, nicht karamellisiertes Erzeugnis definiert, das durch Rektifikation und weitgehenden Wasserentzug, sowie weitere zugelassene Behandlungen zur Entfernung der Inhaltsstoffe außer Zucker aus Traubenmost hergestellt wird. Es ist schlicht ein hoch konzentrierter Zuckersirup aus Traubenmost.

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