EU-Weinreform: Deutsche Weinbezeichnungen bleiben erhalten

18.06.2009 - arthur.wirtzfeld

DEUTSCHLAND (Berlin) - Die bekannten und eingeführten Bezeichnungen für deutsche Weine bleiben trotz der EU-Weinreform vorerst erhalten. Der Bundestag beschloss heute einstimmig das Weingesetz, das die Reform in Deutschland umsetzt.

 

Bis 2011 bleibt den deutschen Winzern nun eine Zeitfrist, sich auf die neue "geschützte Ursprungsbezeichnung" und die "geschützte geografische Angabe" einzustellen.

Nach EU-Recht soll die geografische Herkunft zukünftig verstärkt im Vordergrund stehen. Wenn ein Wein keine Herkunftsangabe hat, soll es zukünftig möglich sein, stattdessen die Rebsorte und auch den Jahrgang auf dem Etikett anzugeben. Bestimmte traditionelle Begriffe können weiter geschützt werden, was der Individualität und der Abgrenzung zu Gute kommt.

Nun sind die Winzer und Verbände gefordert, sich den gegebenen Möglichkeiten anzupassen und im Rahmen dieser Reformbasis auch ihre Marktchancen auszubauen und durch intelligente Nutzung von erlaubten Weinbezeichnungen für sich gewinnbringend zu nutzen.

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