Die Prosecco-Revolution: Abfüllung nur noch in Italien erlaubt

Text: Arthur Wirtzfeld | Veröffentlicht: 10. August 2009


ITALIEN (Rom) - Nach einer Pressemitteilung der Merum-Redaktion wird das Hügelgebiet zwischen Conegliano und Valdobbiadene vom italienischen Landwirtschaftsminister Luca Zaia zur DOCG, das gesamte Produktionsgebiet des bisherigen IGT-Prosecco zur DOC aufgewertet. Das bedeutet das Ende des "deutschen Prosecco", der goldenen Prosecco-Dosen und des Verduzzo-Prosecco für EUR 1,49.

Die jahrelange Marktüberschwemmung von in Deutschland abgefülltem Discounter-Prosecco zu Dumpingpreisen hat damit ein Ende. Laut neuem Produktionsreglement darf Prosecco nur noch in folgenden norditalienischen Provinzen versektet und abgefüllt werden: Belluno, Gorizia, Padova, Pordenone, Treviso, Triest, Udine, Venedig und Vicenza.

Rechtlicher Hintergrund: "Prosecco" ist laut Dekret des italienischen Landwirtschaftsministers vom 17. Juli 2009 ab diesem Datum nicht mehr der Name einer Traubensorte, sondern der eines Produktionsgebietes! Die Traubensorte heißt neu "Glera". Daraus ergibt sich, dass es einen IGT-Sortenwein namens Prosecco nicht mehr geben wird.

Italienischen und ausländischen Abfüllern außerhalb des Produktionsgebietes bleibt freigestellt, Glera-Grundwein zu erwerben, zu versekten und als Glera IGT (Frizzante, Stillwein oder Spumante) abzufüllen.

Die Ausnahmen:

Die Abfüllbetriebe in angrenzenden Provinzen (zum Beispiel Firmen in der an Vicenza angrenzenden Provinz Verona) können, wenn sie erwiesenermaßen seit mindestens fünf Jahren Prosecco abfüllen, einen entsprechenden Antrag ans Landwirtschaftsministerium stellen.

Da in einigen Gebieten Italiens, so in der Provinz Asti im Piemont, viele große Abfüllbetriebe bereits während der Ausarbeitung der Produktionsregeln gegen ein komplettes Abfüllverbot protestiert hatten, wurde eine weitere Ausnahmeregel geschaffen: Kellereien außerhalb des Produktionsgebietes, die bereits vor dem 1. März 1986 Prosecco versektet und abgefüllt, und diese Tätigkeit auch in den fünf vergangenen Jahren ausgeübt haben, können ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dieser Antrag dafür muss innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung des Dekretes gestellt werden, das heißt bis spätestens 27. August 2009.

Kaum Chancen für "deutschen Prosecco"

Deutsche Kellereien, die nachweislich bereits vor dem 1. März 1986 Prosecco versektet und abgefüllt, und diese Tätigkeit auch in den fünf vergangenen Jahren ausgeübt haben, könnten prüfen, ob sie laut EU-Recht ebenfalls Anrecht auf diese Ausnahmeregelung haben. Denn im Artikel 5, Paragraph 3 des DOC-Produktionsreglements wird der Geltungsbereich für diese Regelung nicht ausdrücklich auf Italien begrenzt. Der Direktor des DOCG-Konsortiums in Valdobbiadene, Giancarlo Vettorello, meint gegenüber der Merum-Redaktion jedoch: "Ich glaube nicht, dass diese Ausnahmeregel auch für ausländisches Territorium gilt. So oder so ist das Thema 'deutscher Prosecco' ausgestanden, denn welche deutsche Kellerei füllt schon seit 24 Jahren Prosecco ab?"

Verboten: Verduzzo-Prosecco

Das DOC-Produktionsreglement schreibt vor, dass DOC-Prosecco zu mindestens 85 Prozent aus der Sorte Glera gekeltert werden muss. Nicht länger erlaubt sind die beliebten, auf dem Etikett ausgewiesenen Sortenverschnitte, beispielsweise Verduzzo-Prosecco. Nichts hindert Kellereien jedoch daran, einen Verduzzo-Glera IGT anzubieten.

Dosen und blaue Flaschen

Verboten sind für Prosecco ab sofort auch Dosen als Verpackungsmaterial. Sowohl für die Schaum- als auch für die Perlweinversion des Prosecco sind Glasflaschen obligatorisch, die entweder weiß, gelb, grün, braun oder grau-schwarz sein müssen. Erlaubte Flaschenverschlüsse für Prosecco Frizzante: Kork, Kunststoffzapfen und Drehverschlüsse. Kellereien in den Provinzen Triest und Treviso dürfen für Frizzante bis zum 31. Juli 2016 auch Kronkorken sowie blaue Flaschen für Frizzante und Spumante verwenden.

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