DWV: Maßnahmen zur weinbaulichen Umstrukturierung beschlossen
07.06.2008 - arthur.wirtzfeld
INTERNATIONAL (Berlin) - Im Mittelpunkt des internationaler Informationsaustausch auf dem weinbaupolitischen Kongresses des Deutschen Weinbauverbandes in Berlin stand die Umsetzung der Europäischen Weinmarktreform. Bundesminister Horst Seehofer bewertete das nach harten Verhandlungen erzielte Ergebnis als Erfolg der Geschlossenheit von Bund, Ländern und Weinwirtschaft. Jetzt gelte es, die Möglichkeiten der Reform klug zu nutzen.
Referenten aus mehreren EU-Mitgliedstaaten berichteten über die vorgesehenen Stützungsprogramme in ihren Ländern. Diese Programme des sog. nationalen Finanzrahmens wurden mit der Reform neu eingeführt, um die europäische Weinwirtschaft wettbewerbsfähiger gegenüber den Konkurrenten aus der Neuen Welt zu machen. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Programme bis zum 30. Juni in Brüssel einreichen, um ihren jeweiligen Anteil am Gesamtbudget (2008: 0,8 Mrd. Euro, 2014 1,4 Mrd. Euro) abrufen zu können. Die Mitgliedstaaten können unter elf vorgesehenen Fördermaßnahmen aussuchen, um entsprechend ihrer strukturellen Gegebenheiten ihre Entwicklungsprogramme zu gestalten.
Die Vorträge zeigten, dass die Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Programme auflegen werden. In den südeuropäischen Mitgliedstaaten, die in der Vergangenheit stark die Brüsseler Interventionsmaßnahmen in Anspruch genommen hatten, sollen diese Maßnahmen, insbesondere die Destillation von Tafelweinen und Mostbeihilfe, degressiv für eine Übergangszeit noch angeboten werden.
In praktisch allen Mitgliedstaaten sind die Umstrukturierungs¬maßnahmen in den Weinbergen ein wesentliche Bestandteil. Die neuen Möglichkeiten, innovative Investitionen in der Kellerwirtschaft und Vermarktung zu fördern, werden in den meisten Mitgliedstaaten umgesetzt.
Auf großes Interesse bei den Mitgliedstaaten und ihrer Weinwirtschaft ist offensichtlich die Möglichkeit gestoßen, Promotionsmaßnahmen in Drittländern durchzuführen. Frankreich und Spanien wollen jährliche Absatzförderungsprogramme von über 60 Millionen Euro (anteilig 50 Prozent Eigenmittel) auflegen, während in Italien sogar Programme von über 100 Millionen Euro in Rede sind. In Deutschland und Österreich fallen die vorgesehenen Exportförderprogramme mit ca. 2 Millionen Euro erheblich bescheidener aus.
Einige der vorgesehenen Förderinstrumente stoßen auf wenig Gegenliebe. So werden die Ernteversicherung und Direktbeihilfen nur in wenigen Staaten angeboten. Die sogenannte Grünernte, eine Beihilfe zur Vernichtung der Ernte, die von deutscher Seite massiv kritisiert wurde, wird nach jetzigem Kenntnisstand nur in Spanien und Italien in Erwägung gezogen, Entscheidungen stehen noch aus.
Deutschland stehen 2008 insgesamt 23 Millionen Euro zur Verfügung. Ab 2011 wird sich der deutsche Anteil auf ca. 39 Millionen Euro erhöhen. Das deutsche Programm, das sich aus der Zusammenfassung der Programme der Weinbau treibenden Länder ergeben wird, soll weinbauliche Umstrukturierungsmaßnahmen, Investitionen in der Kellerwirtschaft, Promotionsmaßnahmen in Drittländern sowie für wenige Länder die Ernteversicherung enthalten. Bundesminister Seehofer kündigte an, dass die Mostkonzentratbeihilfe als auslaufende Übergangsmaßnahme mit reduzierten Sätzen in einer maximalen Höhe von 5 Millionen Euro nur noch in 2008 angeboten werden soll.