Die Klassifikation von Saint-Émilion nun doch wiederbelebt

14.07.2008 - arthur.wirtzfeld

FRANKREICH (Paris) - Eine ungewöhnlichte Wendung beschert nun der französische Senat mit Hilfe einer unerwarteten Regelung in dem scheinbar nicht enden wollenden Streit um die Klassifikation Saint-Emillon (Siehe auch unser Bericht: "Aus für die Klassifikation Saint-Émilion").

 

Auf Intervention der betroffenen Erzeuger und der Verbände, allen voran der INAO (Institut National de l'Orgine et de la Qualité) hat die französische Regierung nun reagiert und mit einer Sonderregelung den betroffenen Erzeugern eine Gnadenfrist gewährt.

Bis zu einer endgültigen Klärung der Gerichte darf die Klassifikation, wie sie im Zeitraum von 1996 bis 2006 gebräuchlich war, wieder genutzt werden. Das bedeutet praktisch, dass die Klassifikation "Grand Cru Classé" oder "Premier Grand Cru Classé" vorerst erhalten bleiben. Dagegen bleibt die neue ab dem Jahrgang 2007einzuführende Klassifikation, wie vor kurzem vom Bordolaiser Verwaltungsgericht entschieden, vorerst ungültig.

Wie zu erwarten war ist die politische Wendung nun für die einen Erzeuger ein Segen und für die anderen ein Fluch. Die, die sich freuen können, sind die Güter, deren Klassifikation nun vorerst erhalten bleibt und die anderen Güter, die sich schon auf die neue Klassifikation 2007 gefreut hatten, empfinden den Senatsbeschluss als "Grande Malheur". 

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