Qualitätswein
Oberste Stufe der Europäischen Weingesetzgebung. Gesetzlich festgelegt sind u.a. der regionale oder lokale Ursprung des Weins, seine Traubenzusammensetzung, sein Mindestalkoholgehalt und die Mengenbegrenzung.
Oberste Stufe der Europäischen Weingesetzgebung. Gesetzlich festgelegt sind u.a. der regionale oder lokale Ursprung des Weins, seine Traubenzusammensetzung, sein Mindestalkoholgehalt und die Mengenbegrenzung.