EU-Verordnung geändert

Bio-Wein darf alkoholfrei sein – wieder

Die EU-Kommission hat grünes Licht gegeben: Die Entalkoholisierung von Bio-Wein ist ab sofort wieder zugelassen, ohne dass der Wein dabei seinen Bio-Status einbüsst. «Damit können auch Bio-Winzerinnen und -Winzer von der wachsenden Nachfrage nach alkoholfreiem Wein profitieren – das ist gerade vor dem Hintergrund insgesamt sinkenden Weinkonsums ein wichtiges Signal», erklärte das Bundeslandwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung.

Bio-Status bleibt erhalten

Möglich wird das durch eine Änderung der EU-Öko-Verordnung, die nun die Vakuumdestillation erlaubt. Bislang war, anders als bei Weinen aus konventionellem Anbau, die Entalkoholisierung nicht Teil der für Bio-Wein zugelassenen önologischen Verfahren. Entalkoholisierte Bio-Weine verloren daher ihren Bio-Status.

Alkoholfrei und Bio früher schon einmal möglich

Bis Dezember 2021 war es in der EU schon einmal möglich, alkoholfreien Bio-Wein zu produzieren und auch als solchen mit einem Bio-Siegel auszuweisen. Dann wurde aber der EU-Rechtsrahmen geändert: alkoholfreier Wein fiel ab dann nicht mehr in die Regulierungskompetenz des Lebensmittelrechts, sondern in den des Weinrechts.

Verfahrensfehler wurde korrigiert

Dabei wurde jedoch vergessen, die entsprechende EU-Öko-Verordnung auch anzupassen: Die für die Entalkoholisierung genutzte Vakuumdestillation war zwar im EU-Öko-Recht für die Lebensmittelverarbeitung zugelassen, nicht aber für die Weinbereitung. Dieses Versäumnis wurde nun korrigiert.

 

Zurück zur Übersicht