Anträge bald möglich
Millionen an Entschädigung für Frostschäden bewilligt
Text: Alice Gundlach | Veröffentlicht: 15.11.2024
Der Weg ist frei für Frosthilfen für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe: Landwirtschaftsminister Cem Özdemir hat am Montag die «Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024» unterzeichnet. Damit wird die Grundlage geschaffen, um EU‑Krisenhilfen von 46,5 Millionen Euro an die deutschen Obst- und Weinbauern auszuzahlen, die durch die Spätfröste im April Verluste erlitten haben.
Beihilfe ab 30 Prozent Verlust
Die Verordnung soll noch im November in Kraft treten. Anträge können bis zum 8. Januar 2025 bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden. Beihilfeberechtigt sind Betriebe, die durch den Frosteinbruch einen Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent erlitten haben, und bei denen ein Mindestschaden von 7‘500 Euro vorliegt.
Auszahlung bis 30. April 2025
Nach Eingang aller Anträge wird der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. So können die europäischen Mittel bestmöglich ausgeschöpft werden. Die Verordnung sieht eine Obergrenze des Entschädigungssatzes von 40 Prozent des entstandenen Schadens je Betrieb vor. Die Länder werden die Hilfen dann bis zum 30. April 2025 auszahlen.
Einbussen bis zu 100 Prozent
Besonders in Ost- und Süddeutschland hatten Spätfröste im April im Obst- und Weinbau erhebliche Schäden verursacht. Insgesamt summieren sich die Schäden nach Berechnungen der betroffenen Bundesländer auf rund 286 Millionen Euro. Im Weinbau hatten viele Betriebe 30 bis sogar 100 Prozent Verlust zu beklagen.