Burgunder-Dieb zu Bewährung verurteilt

8`000 Flaschen gestohlen – und einfach behalten

Text: Alice Gundlach | Veröffentlicht: 14.08.2024


Ein Wartungstechniker, der in vielen namhaften Weingütern im Burgund tätig war, ist am Freitag in Dijon zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt worden. Ihm wurde nachgewiesen, dass er bei seinen Auftraggebern über Jahre hinweg tausende Flaschen Wein gestohlen hat, wie der französische Sender CNews berichtete. Diese hatte er danach aber nicht etwa zu Geld gemacht oder getrunken.

15 Jahre lang unentdeckt

Der 57-jährige Familienvater François B. hatte gestanden, innerhalb von 15 Jahren an die 8‘000 Flaschen aus mehreren Weingütern gestohlen zu haben, darunter zuletzt die Domaines Joseph Drouhin und Albert Bichot. Das Gericht verhandelte aber nur die Diebstähle seit 2017. In dieser Zeit hatte der Verurteilte mehr als 1‘000 Flaschen im Wert von 641`805 Euro gestohlen.

In eigenen Kellern gehortet

Verkauft oder gar selbst getrunken hatte er den Wein allerdings nicht - für seinen Eigenverbrauch kaufte er andere Weine. Er sammelte die Flaschen mit der Zeit in seinem eigenen Keller und dem seiner Mutter an.

Dieb leidet wohl an psychischer Störung

Die Verteidigerin von François B. erklärte vor Gericht, dass bei ihrem Mandanten Kleptomanie, also der zwanghafte Drang zu stehlen, diagnostiziert worden sei. François B. selbst erklärte, er habe die Weine gestohlen «um eine Leere zu füllen.» Nach seiner Verhaftung hatte er bei der Polizei ausgesagt, er habe es einfach genossen, «in seinem Keller voller Wein zu sitzen und nachzudenken.» Der Wein wurde in der Zwischenzeit den rechtmässigen Besitzern zurückgegeben.

Weingut verlangt nur einen Euro

Albert Bichot etwa verlangte als Entschädigung nur einen symbolischen Euro. Die Anwältin des Weingutes erklärte dazu: «Wir wollen diesen Mann nicht übermässig belasten. Er war ein geschätzter, engagierter Mitarbeiter. Deshalb hatte er als Wartungstechniker Zugang zu allen gesicherten Räumlichkeiten.»

Geständiger Dieb erhält milde Strafe

Obwohl es sich um einen der grössten Weindiebstähle in der Geschichte Frankreichs handelte, fiel die Strafe eher milde aus. Das begründete der Richter damit, dass der Verurteilte keine Vorstrafen hatte, geständig war und ausserdem keinen kommerziellen Nutzen aus den Diebstählen gezogen hatte.

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