Klartext

Weinkrieg hinter den Kulissen

Text: Rudolf Knoll rudolf.knoll@vinum.de, Foto: VINUM

Wein kann nicht nur ein Genussmittel sein. Er ist zum Beispiel ganz aktuell ein Mittel im Handelskrieg zwischen den USA und Europa mit harten amerikanischen strafzöllen. Aber ebenso gibt es oft in der Weinszene selbst erbitterte Auseinandersetzungen, die Legionen von Anwälten beschäftigen.

Reden wir nicht über die häufigen Abmahnungen bei gesundheitsbezogener Werbung für Wein, die seit 2007 verboten ist. Denn es gibt darüber hinaus einen speziellen Krieg hinter den Kulissen zum Thema Markenschutz. Die Regeln sind meist grenzüberschreitend, und das schon sehr lange. Das bekam bereits 1894 die Sektkellerei Kloss & Foerster in Freyburg zu spüren, als sich das Champagnerhaus Heidsieck-Monopole gegen die ostdeutsche Marke «Monopol» verwahrte. Die spätere Rotkäppchen-Sektkellerei wurde in DDR-Zeiten daran gehindert, ihren Sekt international zu verbreiten. Denn die Namensrechte für Rotkäppchen waren im Besitz der 1945 enteigneten Familie Kloss (die sie nach 1990 nach Freyburg verkaufte).

Viele Prozesse hat der Champagne-Schutzverband in den letzten Jahren gewonnen, wenn auf irgendeiner Flasche oder einem sonstigen Produkt, etwa Parfüm, Bier, Gebäck oder Essig, die Bezeichnung Champagne auftauchte. Auch eine klare Herkunft hilft nichts. Im Schweizer Ort Champagne im Kanton Waadt gab es den Stillwein Vin de Champagne. Heute muss er Libre-Champ heissen.

Ein besonders eifriger Schützer seines Namens ist der amerikanische Weinriese Gallo aus Kalifornien, der nach 18 Jahren Rechtsstreit dem Chianti-Schutzverband Gallo Nero die Verwendung dieser Bezeichnung ausserhalb von Italien verbieten konnte. Selbst mit einem kleinen rheinhessischen Weingut legte sich der Gigant an: Das Weingut Gallé musste nach sechs Jahren Namensstreit die Bezeichnung in Gutgallé ändern. Gut verdient hat dabei wohl allen voran eine Anwaltskanzlei aus Hamburg. Der eigene Name schützt also nicht vor Klagen. Das erlebten die Schweizer Hans und Therese Herzog. 1994 nach Neuseeland ausgewandert, gründeten sie ein Weingut. Doch eine international tätige Firma, die sich den Namen Herzog als Marke schützen liess, verbat die Nutzung des Familiennamen. Seitdem werden die Weine unter «Hans» verkauft.

Ewiger Kampf von David gegen Goliath

Nicht immer triumphiert der Grosse über den Kleinen. So wollte die Sektkellerei Söhnlein Rheingold, als sie schon Teil von Henkell war, mit Verweis auf ihre Marke «Brillant» der Schlosskellerei Affaltrach diese Bezeichnung untersagen. Dumm war nur für die Wiesbadener, dass die Württemberger ihr Warenzeichen schon länger geschützt hatten als Söhnlein und dessen Schutzdauer auch immer verlängerten.

Häufig sind die Rechtsstreitigkeiten zwischen Winzern, die eine Markenbezeichnung kreierten und plötzlich mit Nachahmungen konfrontiert wurden. So musste Markus Schneider aus der Pfalz gegen eine Kopie seines Flaschenetiketts und Labels «Ursprung» vorgehen (eine Bezeichnung, die freilich schon vor ihm in Österreich verwendet, aber nicht patentrechtlich international geschützt wurde). Ein Kollege von Hans Haidle aus Württemberg musste freundlich darauf aufmerksam gemacht werden, dass er «Ypsilon» nicht verwenden darf. Etwas unklar ist die Rechtssituation bei den häufigen Vornamen für Cuvées. So bekam das badische Weingut Seeger, das seit 1989 die Cuvée AnnA im Sortiment hat (von VINUM mehrfach beim Deutschen Rotweinpreis dekoriert), Einspruch von einem netten Kollegen von der Nahe, der seit 2002 seine in der Schreibweise nur leicht abweichende Cuvée Anna, einen schlichten Riesling, vermarktete. 2018 wollte er markenrechtliche Ansprüche geltend machen. Die Forderung lief darauf hinaus, dass Seeger entweder rückwirkend Zahlungen leisten und auf seine AnnA verzichten oder künftig Tantiemen entrichten sollte. Mut machte ihm eine Information des Patentamtes München, das auf seine älteren Rechte hinwies, obwohl die Seeger-AnnA nicht geschützt war. Und vor dem Landgericht Düsseldorf blitzte der forsche Nahe-Winzer hochkant ab. Die Klage sei unbegründet, stellten die Richter mit deutlicher Begründung fest und verdonnerten ihn zur Übernahme der Kosten des Rechtsstreites.

Damit war auch der Plan des Weinbauern gescheitert, einen Grösseren zur Kasse zu bitten. Die «Sansibar» auf Sylt hat seit Jahren eine erfolgreiche, auflagenstarke Cuvée Anna aus Südafrika im Sortiment. Ein Triumph über Seeger hätte dem Schlaumeier die rechtliche Handhabe geliefert, auf Sylt die Hand aufzuhalten.

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