Weinfälscher Rudi Kurniawan will Berufung beantragen

25.04.2015 - arthur.wirtzfeld

USA (New York) – Die Rechtsanwälte des überführten, schillernden Weinhändlers Rudi Kurniawan, angeführt von Anwalt Jerry Mooney, haben gegen die Verurteilung ihres Mandanten in 2013 wegen Weinfälschung, Verkauf gefälschter Weine, Betrug und illegaler Einwanderung Beschwerde eingereicht. Als Hauptargument ist angeführt, dass die Untersuchung des FBI von Kurniawans Wohnung rechtswidrig war und somit auch die konfiszierten Beweise. Für den Fall, dass das Berufungsgericht dem Antrag statt geben sollte, könnte es eine neue Verhandlung geben.

 

Der aus Indonesien stammende Rudi Kurniawan verbüßt derzeit eine 10-jährige Haftstrafe in einem kalifornischen Bundesgefängnis. Er ist bislang der einzige Mensch in den USA, der eine Haftstrafe in Zusammenhang mit Weinfälschung absitzen muss. Kurniawans Anwalt Mooney, der ihn auch in der Hauptverhandlung vertreten hatte, argumentiert, dass die Untersuchung von Kurniawans Wohnung in Arcadia (Kaliformien) unsachgemäß durchgeführt wurde, dass teilweise Beweise seitens der ermittelnden Behörde vorenthalten wurden, dass mehrere Ladungen nicht ordnungsgemäß in der Anklageschrift aufgelistet wurden und so der Überblick für die Jury nicht eindeutig war und, dass die von den geschädigten Kunden angemeldeten finanziellen Verluste stark übertrieben seien. Das Justizministerium hat bisher nicht auf den Berufungsantrag reagiert, nur, dass eine Antwort für den 10. Juli datiert sei.

Die von den Anwälten vorgebrachte unsachgemäß durchgeführte Untersuchung bezieht sich auf die Verhaftung  von Rudi Kurniawan am 8. März 2012. Als dieser um sechs Uhr morgens die Tür öffnete legten ihm die FBI-Beamte Handschellen an und er musste sich bäuchlings auf den Rasen legen. Trotz fehlendem Durchsuchungsbefehl durchsuchten die Beamten alle Räumlichkeiten mit der Begründung, es könne noch jemand dort sein, der womöglich bewaffnet sei. Während der suchenden Begehung aller Räume entdeckten die Beamten volle und leerer Weinflaschen sowie Etiketten namhafter Hersteller in der Küche. Mit einem Schlüssel, der Kurniawan aus der Hosentasche entnommen wurde, öffneten die Beamten verschlossene Räume und entdeckten so die Fälscherwerkstatt. Erst später am selben Tag, nachdem die Beamten sich einen Durchsuchungsbefehl besorgt hatten, kehrten diese zurück und starteten eine akribischer Suche, die damit endete, das Kisten von Beweismaterial abtransportiert wurden.

Anwalt Jerry Mooney behauptet, dass die anfangs oberflächlich durchgeführte Prüfung der Räumlichkeiten und auch die Öffnung geschlossener Räume wegen 'gefährlicher Leute' nicht notwendig gewesen wäre. "Es ist ja nicht so, dass eine Person im Haus vermisst wurde", sagt Mooney. "Wenn die Beamten auf Nummer sicher gehen wollten, dann hätten Sie das Gebäude von außen sichern und abwarten können, bis ein Durchsuchungsbeschluss die Begehung gerechtfertigt hätte." Auch Kurniawans erster Anwalt, Michael Proctor, argumentierte anfänglich des Prozesses, dass die Untersuchung des FBI das "Forth Agreement" (Rechte, die Bürger vor willkürlichen Festnahmen schützen und das entsprechendes Vorgehen hinsichtlich Durchsuchungsbefehle regelt) seines Mandanten verletzt hätten. Dem gegenüber konterte damals die Staatsanwaltschaft, dass ausreichende Beweise für eine Verhaftung vorgelegen hätten. Diese Beweise stützten sich auf Erkenntnisse von umfangreichen Weinlieferungen und Materialien zur Weinfälschung sowie auf eine legale Überprüfung des E-Mail-Kontos von Kurniawan und den damit ermittelten Einzelheiten und Hintergründen.

Richter Judge Bermann entschied bei der Hauptverhandlung zugunsten der Regierung mit dem Hinweis, dass die FBI-Agenten in 'gutem Glauben' gehandelt hätten und dass ihnen ausreichend Informationen vorgelegen hätten, die es ohne weiteres gerechtfertigt hätten, einen Durchsuchungsbefehlt zu beantragen und zu bekommen. Während der Phase der Verhandlungen vor Gericht wunderten sich viele Beobachter, dass Kurniawan die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenen Deals verweigerte. Dazu erklärt sein Anwalt Mooney heute: "Unser Mandant hatte nur eine Möglichkeit, sich gegen die unsachgemäße und rechtswidrige Verhaftung seitens des FBI zu wehren, indem er eben nicht auf die Deals der Staatsanwaltschaft einging, sondern die Anklage verhandeln ließ."

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens erscheint Kennern der Szene eher unwahrscheinlich. Eine Quelle, die mit dem Fall vertraut ist, glaubt eher, dass die Regierung Rudi Kurniawan im Laufe der Zeit aus der Haft entlassen wird anstatt ein Wiederaufnahmeverfahren zu beginnen. Als illegaler Einwanderer würde Kurniawan dann sofort nach Indonesien abgeschoben werden. "Rudy Kurniawan wird mindestens vier Jahre in Haft bleiben", sagt die Quelle. "Es bleibt der Entscheidung des Berufungsrichters vorbehalten, wie Lange er für seine Vergehen in Haft bleiben muss." 

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