Von Hagel geschädigte Bordeaux Winzer setzen auf Bulk-Weine

12.09.2013 - arthur.wirtzfeld

FRANKREICH (Bordeaux) – Von Hagel geschädigte Erzeuger in Bordeaux dürfen in der anstehenden Saison ihre Volumina mit Bulk-Weinen aus den AOC-Gebieten steigern. Diesen Erlass verkündete Michel Delpeuch, Direktor der Aquitaine à la maison de l'industrie de Bordeaux (auch zuständig für die Weinregion Bordeaux), nachdem das Bordeaux Wine Bureau (CIVB) Druck gemacht hatte. Als weiterer Lobbyist versuchte wsich Stéphane Le Foll, Minister für Landwirtscahft, der sich immerhin verbal für eine Nothilfe aussprach.

 

Grundlage sind Warnungen der Weinindustrie, die durch die Hagelschäden Tausende von Arbeitsplätzen gefährdet sehen. Die Aktion basiert auf rund 25.000 Hektar Schäden an den Rebflächen im Beaujolais, insbesondere in den Regionen Entre deux Mers, Côtes de Castillon und rund um Libourne. Insgesamt verloren 350 Châteaux in diesen Regonen 80 Prozent ihrer Ernte. Dies entspricht einem errechneten Wert von stattlichen 70 Millionen Euro. Eine besondere Belastung: 70 Prozent dieser Erzeuger waren nicht versichert. Weitere 1.400 Erzeuger hatten ebenfalls Schäden angemeldet, aber nicht in dramatischen Ausmaßen.

Normalerweise ist es den Erzeugern erlaubt, nach Hagelschäden entweder Trauben aus gemieteten Rebflächen zu ernten oder Traubenmaterial aus dem jeweiligen AOC-Gebiet anzukaufen. Dabei müssen die Trauben selbst gepresst und vinifiziert werden. Verboten ist es dagegen, fertigen Traubensaft zu verwenden. Nun besagt die Notregelung, dass die Erzeuger ab dem 10. September bis zum 31. Juli nächsten Jahres Bulk-Weine ankaufen können. Diese Regel gilt allerdings nur für Erzeuger, die mehr als 30 Prozent ihrer durchschnittlichen Produktion, bezogen auf die letzten fünf Jahre, verloren haben. Und sie dürfen das so errechnete Durchschnittsvolumen nicht mehr als 80 Prozent mit Bulk-Weinen aufstocken, gesehen auf die nächsten fünf Jahre.

Die Regel besagt weiterhin, dass die Erzeuger nur Bulk-Weine aus ihrer eigenen Region ankaufen dürfen. Weiterhin ist es gebotren, Bulk-Weine nur aus den Jahren 2013, 2012 und 2011 für Rotweine und aus den Jahren 2013 und 2012 für Weißweine zu verwenden. Eine weitere Einschränkung wird dann doch die Erzeuger ins Grübeln bringen. Sie dürfen für die erlaubten aufzustockenden Volumina nicht den Namen ihres Châtaux auf den Etiketten verwenden. Der Begriff „Cuvée“ oder ähnliches und auch eine klassische Zeichnung des Château sind allerdings erlaubt. Und schließlich unterliegen all diese Weine einer speziellen Prüfung durch Wein-Broker.

„Mit diesen Maßnahmen vermeiden wir Verwirrungen“, erklärt Hervé Grandeau, Eigner von Chateau Lauduc und neuer Präsident der AOC Bordeaux und Bordeaux Superieur. „Insbesondere die Tatsache, dass die Erzeuger nicht den Namen ihres Château auf den Etiketten führen dürfen wird doch eine ganze Reihe von ihnen davon abhalten. Es ist somit attraktiver, Rebflächen anzumieten.

Eine politische Petitesse am Rande: Der Minister für Landwirtschaft, Stéphane Le Foll, hatte beim Besuch der Region Bordeaux in letzter Woche kein Hilfspaket dabei. „Dies ist eine Regierung, die Geld sparen muss“, echauffiert sich Hervé Grandeau. „Le Foll ist schließlich Minister für Landwirtschaft, er ist kein Weihnachtsmann.“