Deutscher Weinfond und viel Lärm um zwei alte Hüte

06.05.2013 - R.KNOLL

DEUTSCHLAND (Mainz) - „Deutscher Weinfonds: Bundesrechnungshof empfiehlt Abschaffung“, titelte das Fachmagazin Weinwirtschaft im Internet und sorgte damit für gewisse Aufregung in der Branche. Der Bericht war vermutlich auch Wasser auf die Mühlen der deutschen Betriebe, die gegen die Sonderabgabe vor Gericht zogen, die seit Jahrzehnten an das Deutsche Weininstitut (DWI) für dessen werblichen Aktivitäten zu leisten ist. Hier hat die Institution in Mainz indes alle bisherigen Instanzen überstanden, inklusive Bundesverwaltungsgericht. Derzeit liegt nur noch eine Verfassungsbeschwerde (keine Klage) auf dem Tisch, über die das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hat.

 

In dem Bericht wird auf zwei Mitteilungen des Bundesrechnungshofes vom 10. August 2009 und vom 3. November 2010 Bezug genommen, „die der Weinwirtschaft vorliegen“. Damit soll wohl investigativer Journalismus angedeutet werden. Aber eigentlich handelt es sich um zwei alte Hüte. Denn dass die dem Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz zugeleitete Einschätzung des Bundesrechnungshofes, dass die Sonderabgabe gegen europäisches Recht verstößt, grundgesetzwidrig ist und die Politik gut daran täte, den Weinfonds aufzulösen, ist aktuell von allenfalls geringer Relevanz.

„Es gibt keinen Grund, so etwas momentan hochkochen zu lassen. Wir werden regelmäßig vom Bundesrechnungshof überprüft“, erläutert DWI-Chefin Monika Reule. Man könne ihre Institution durchaus kritisch ins Visier nehmen. Aber es gebe keinen offiziellen Bericht des Rechnungshofes, nur eine vorläufige, schon länger zurückliegende Einschätzung, die wohl auch im Zusammenhang mit etwas anders gelagerten Fällen der CMA und des Holzabsatzfonds stehe, die beide vor einigen Jahren ihre Arbeit einstellen mussten.

Reule verwahrt sich auch gegen die im Bericht gemachte Unterstellung, man habe das Gutachten des Bundesrechnungshofes, das auch dem DWI zuging, bewusst unter Verschluss gehalten, um dessen Bekanntwerden zu verhindern und um nicht größere Kreise der Abgabepflichtigen zur Zahlung unter Vorbehalt anzuregen (derzeit tun das einige Erzeuger, die Mainzer müssen diese Zahlungen bunkern, können deshalb seit Jahren werblich nicht aus dem Vollen schöpfen, leisten aber dennoch durchaus gute Arbeit).

Man sei schon 2011 mit dem Rechnungshof übereingekommen, dass dieser keine weiteren Vorstöße unternimmt, sondern die Entscheidung letztlich den Gerichten überlässt. So bestand seitdem keinerlei Handlungsbedarf. Reule: „Ich bin relativ gelassen, wir haben gute Argumente für die Beibehaltung der Abgabe und bekommen aus der Branche auch nicht selten Komplimente für unsere Tätigkeit. Dass wir es nicht jedem Erzeuger recht machen können, liegt in der Natur der Sache.“