Gerichtsentscheid: Mitgliedschaft in einer Appellation ist gebührenpflichtig

02.03.2012 - arthur.wirtzfeld

FRANKREICH (Paris) - Der Verfassungsrat in Paris hat entschieden: Es ist zulässig, dass die Syndikate der Appellationen oder die eine Appellation vertretende Organisation von Erzeugern ihren Mitgliedern Beiträge auferlegen dürfen. Daraus folgt auch, dass eine Zahlung für die Mitgliedschaft obligatorisch ist.

 

Diese Entscheidung basiert im Wesentlichen auf dem Prozess, den eine Gruppe von Winzern seit Dezember 2011 mit der Conseil Interprofessionnel du Vin de Bordeaux (CIVB)* führt. Die rebellierenden Erzeuger wollten ihre Beiträge nicht entrichten unter der Berufung auf Missmanagement und mangelnder Transparenz der CIVB.

„Das ist eine wichtige Entscheidung“, kommentiert Georges Haushalter, Direktor der CIVB den Gerichtsentscheid. „Keines der Syndikate in Frankreich wäre in der Lage, ohne Mitgliedsbeiträge die Arbeit fortzusetzen, falls das Gericht die Zahlung bzw. die Forderung nach Mitgliedsbeiträgen als verfassungswidrig erklärt hätte.“

Für alle landwirtschaftlich organisierten Syndikate in Frankreich sind Mitgliedsbeiträge unerlässlich, so auch für die Weinorganisationen der einzelnen Anbaugebiete. Laut der CIVB erhalten die Weinverbände so ein beträchtliches Budget, das Winzer wie auch Weinhändler jährlich einbringen. Diese Gelder werden in der Regel für Marketing, Forschung und Förderung der Weine verwandt.

*Die Conseil Interprofessionnel du Vin de Bordeaux (kurz: CIVB) ist der Fachverband der Bordeaux-Weine und unterliegt als öffentliche Einrichtung der Aufsicht des Landwirtschaftsministeriums und somit staatlicher Kontrolle. Rund 400 Weinhändler und 12000 Winzer sind als Mitglieder eingetragen und beitragspflichtig.