Große Veränderungen in den französischen Weinbauregionen Beaujolais und Burgund

12.10.2011 - arthur.wirtzfeld

FRANKREICH (Lyon) - Über 40 Gemeinden der Weinbauregion Burgund haben das Recht verloren die Bezeichnung „Burgund“ auf ihren Etiketten zu führen. Dies folgt nach einem Beschluss vom Institut National des Appellations d'Origine (INAO), basierend auf einem dreijährigen Prozess, in dem über die Neuzeichnung der Appellationen von Burgund und Beaujolais gestritten wurde.

 

Obwohl man im Beaujolais das Recht hatte, seit 1937 die Bezeichnung „Burgund“ auf dem Etikett jeder produzierten Flasche zu führen, ist dies ab dem Jahrgang 2011 nun Geschichte. Gestritten wurde schon lange zwischen den Erzeugern aus dem Burgund und den Erzeugern aus der angrenzenden Region Beaujolais, insbesondere weil man sich in Burgund längst strengere Beschränkungen auferlegt hatte, vor allem in der Herstellung der Weißweine.

Nun sind es exakt 43 Gemeinden im Beaujolais, die ihre Weißweine nicht mir mit AOC Bourgogne Blanc bezeichnen dürfen - stattdessen müssen sie diese nun als AOC Beaujolais Blanc benennen. Weiterhin bestehen bleibt Bourgogne Aligote, neu hinzugekommen sind die Bezeichnungen AOC Coteaux Bourguignon und AOC Bourgogne Gamay.

Bei der Entscheidung der INAO war u.a. maßgeblich, welches Terroir in den Gemeinden vorhanden ist und auch die Langlebigkeit der dort produzierten Weine war ein Thema. So sind renommierte Weingemeinden wie etwa Fleurie und Morgon von den Änderungen nicht betroffen. Außerdem dürfen daneben 42 Gemeinden die Bezeichnung AOC Bourgogne Blanc auf ihren Etiketten weiterhin führen, was man im Burgund als Teilsieg für sich verbucht.

Weitere Entscheidungen betreffen neun Beaujolais Crus, die auf ihren Etiketten die Bezeichnung AOC Bourgogne auch künftig führen dürfen, allerdings mit der Maßgabe, dass, sobald mehr als 30 Prozent der Rebsorte Gamay im Wein enthalten sind, dann die Bezeichnung AOC Bourgogne Gamay geführt werden muss. Und die neue AOC Coteaux Bourguignon wird dann in den nächsten fünf Jahren die bestehende AOC Bourgogne Grande Ordinaire ersetzen, die dann gleichermaßen von Erzeugern aus dem Beaujolais und Burgund genutzt werden darf.

Zu den Gemeinden, die von den Veränderungen betroffen sind, gehört auch Saint Lager, nördlich von Lyon. Hier werden rund 250 Hektar Chardonnay angebaut. Die daraus hergestellten Weine dürfen nunmehr nicht mehr die Bezeichnung AOC Bourgogne Blanc, sondern müssen nun mit AOC Beaujolais Blanc bezeichnet werden. Gerade diese Entscheidung lässt die Erzeuger im Burgund aufatmen.

Und das kommentiert auch Jean Bougarde, Direktor des Weinbauverbandes Inter-Beaujolais: „Unsere Kollegen aus dem Burgund müssen sich nicht darum sorgen, dass wir Ihnen ihren Chardonnay streitig machen. Es ist halt so, dass die Erzeuger im Mâcon der Meinung sind, dass man im Beaujolais die Chardonnay-Rebanlagen erweitert, aber das ist eine unberechtigte Sorge. Ansonsten begrüßen wir die Entscheidung der INAO und die damit einhergehenden Klarstellungen. Und wir sind zuversichtlich“, führt Bougarde noch an, „dass die Einführung des Coteaux Bourguignon sehr positiv von den Verbrauchern aufgenommen wird. Zudem war und ist es unsere Priorität, die besten Beaujolais zu produzieren und das sind phantastische Weine“.