Französische Winzer wegen Überzuckerung vor Gericht

04.02.2009 - arthur.wirtzfeld

FRANKREICH (Villefrance-sur-Saone) - Mehr als 40 französische Winzer aus dem Beaujolais mussten sich am Montag vor Gericht verantworten, weil Ihnen vorgeworfen wurde, ihrem Rebensaft vor bzw. während der Gärung weit mehr als erlaubt Zucker zugefügt zu haben, um den Alkoholgehalt ihrer Weine zu erhöhen. Außerdem, so der weitere Vorwurf, soll der Zucker in mehreren 100 Kilo auf dem Schwarzmarkt besorgt worden sein.

 

Richter Nelly Pradel, der in der Provinzstadt Villefranche-sur-Saone amtiert, eröffnete mit einer unkonventionellen Art die Verhandlung. Er appellierte an das Gewissen der betroffenen Winzer und meinte: "Sie arbeiten und Leben im Beaujolais, eines der bekanntesten Weinbaugebiete der Welt. Sie beschädigen mit solchen Aktionen nicht nur unsere traditionsreiche Region sondern fügen auch ihrem eigenen Produkt Schaden zu. Egal was für ein Ergebnis wir bei dieser und womöglich weiteren Verhandlungen erzielen, mahne ich Sie, die gesetzlichen Regeln der Weinbereitung zukünftig zu beachten."

Die Winzer gaben in der Folge der ersten Verhandlung ihrerseits zu, Zucker zugefügt zu haben, weil sie ihren Weinen bis zu zwei Prozentpunkten mehr Alkohol geben wollten. Weiterhin begründeten Sie die Zuckerzugabe damit, den Praktiken großer industriell agierender Kellereien zu folgen, wo ein Aufwerten des Alkohols mittels Chaptalisation* gängig sei.

*Chaptalisieren, namentlich bezeichnet nach dem französischen Chemiker Jean-Antoine Chaptal (1756-1832), ist eine kellertechnische Maßnahme zur Erhöhung des endgültigen Alkoholgehalts von Wein durch Zugabe von Zucker zum Traubenmost oder Most vor bzw. während der Gärung.