Pessac-Léognan: Bis zur Hälfte der Weinernte ist verloren
19.08.2008 - arthur.wirtzfeld
FRANKREICH (Bordeaux) - Aus der französischen Weinbauregion Pessac-Léognan*, wo einige der besten Weißweine des Bordeaux produziert werden, wird gemeldet, dass man aufgrund der Frostschäden im April nun bis zu 50 Prozent Einbußen bei der anstehenden Ernte zu beklagen habe.
Der Frost am 5. und 6. April, der sich über die ganze Region ausbreitete, habe bei den weißen Rebsorten sogar bis zu 70 Prozent Schäden verursacht, wie Insider vermuten. Im Allgemeinen waren die Wetterbedingungen im Bordeaux von März bis Anfang Juni durch eine lange feuchte und regnerische Periode gezeichnet. Es soll die feuchteste Vegetationsperiode seit 1946 gewesen sein. Somit hatten die Winzer in der Region auch mit Mehltau zu kämpfen (wir berichteten).
Mit Hagel im Juni, der insbesondere Rebflächen in Lussac St-Emilion schädigte, war der Juli und die bisherigen Augusttage sonnig. Überall im Anbaugebiet erwartet man, insbesondere auch abhängig von den Wetterbedingungen im September, niedrige Erträge und geht von einer verspäteten Ernte mit Beginn Ende September, Anfang Oktober aus.
Die Qualität der verbleibenden Trauben sei außerordentlich gut und gebe Anlass zu hohen Erwartungen, so der Tenor der Winzer aus dieser Region. Allerdings dürfte das Zusammenspiel aus hoher Qualität und geringer Menge bereits jetzt die Spekulanten aktivieren. Die dann zu erwartenden höheren Preise für die Weine dieses Jahrgangs werden die Verbraucher zahlen müssen.
* Pessac-Léognan ist ein Weinbaugebiet in der Weinbauregion Graves, einem Teil des Bordeaux. Seit dem 9. September 1987 besitzt Pessac-Léognan den Status einer eigenständigen Appellation d'Origine Contrôlée (kurz AOC). Durchschnittlich werden hier 69.000 Hektoliter Wein auf ca. 1300 Hektar Rebflächen produziert. Davon werden etwa 1000 Hektar für rote Rebsorten und ca. 300 Hektar für weiße Rebsorten verwendet.
Als Rotweine sind die Rebsorten Merlot, Cabernet Sauvignon, Cabernet Franc, Malbec und Petit Verdot zugelassen. Die Appellationsvorschrift sieht eine Erntebeschränkung von 45 Hektoliter pro Hektar vor. Bei den Weißweinen sind zugelassen Sémillon, Sauvignon Blanc und Muscadelle. Hier sieht die Appellationsvorschrift eine Erntebeschränkung von 48 Hektoliter pro Hektar vor.