Keltertrauben zum Direktverzehr: Pestizide müssen zugelassen sein

29.08.2008 - arthur.wirtzfeld

DEUTSCHLAND (Koblenz) - Immer mehr Winzer in Deutschland vermarkten ihre Keltertrauben auch als Tafeltrauben zum Direktverzehr. Das Landesuntersuchungsamt (LUA)  weist darauf hin, dass bei diesen Trauben nur Pflanzenschutzmittel angewandt werden dürfen, die auch für Tafeltrauben zugelassenen sind.

 

Da für Keltertrauben andere Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zugelassen sind als für Tafeltrauben, müssen die Betriebe prüfen, ob  die Trauben, die direkt an den Kunden verkauft werden sollen, nicht mit den "falschen" Mitteln behandelt worden sind.  Das Merkblatt "Keltertrauben" im Download-Menü auf der Homepage des LUA (www.lua.rlp.de) zeigt, wie es geht.

In Deutschland liegt der Tafeltraubenkonsum bei etwas über 4 Kilogramm pro Bundesbürger im Jahr. Noch wird der Bedarf an Tafeltrauben nahezu vollständig durch Importe gedeckt und erreicht ein Volumen von ca. 320.000 Tonnen pro Jahr. Aber bereits seit dem 1. August 2000 können die Mitgliedstaaten der EU den Anbau von Tafeltrauben neu gestalten. Dies bietet den Anbauländern, vor allem Deutschland, das bisher fast nur Keltertrauben produzierte, neue Marktchancen.

An Tafeltrauben, die zur Gattung der Weinreben gehören und die als Obst roh gegessen werden, stellt man andere Anforderungen als an Weintrauben. Die Trauben sollen lockerbeerig sein, die Beeren groß, saftreich, arm an Kernen und zartschalig. Zudem ist eine frühe Reife erwünscht. Tafeltrauben reifen nach der Ernte nicht nach, damit zählt man sie zu den nichtklimakterischen Früchten. 

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