Aus für Klassifikation Saint-Émilion

03.07.2008 - arthur.wirtzfeld

FRANKREICH (Bordeaux) - Die umstrittene Klassifikation von Saint-Émilion, die bis 2016 Gültigkeit haben sollte und die schon einmal seitens der Bordelaiser Gerichte untersagt wurde, wurde nun seitens des Verwaltungsgerichts in Bordeaux letztendlich gestoppt.

 

Demnach ist die Verwendung der Bezeichnungen "Grand Gru Classé" sowie die Bezeichnungen "Premier Grand Cru Classé A oder B" ab dem Jahrgang 2006 nicht mehr erlaubt.

Im Mittelpunkt der Entscheidung des Bordelaiser Verwaltungsgerichtes stand die Feststellung, dass Weine von klassifizierten Weingütern zuerst und dann separat die Weine noch nicht klassifizierter Weingüter verkostet wurden. Somit verurteilten die Richter das Schema des Verkostungsverfahrens. Denn um unparteiisch bewerten zu können hätten alle Weine gemeinsam verkosten werden müssen, so die Richter in ihrer Urteilserklärung.

Nach Angaben aus Bordeaux kann gegen das aktuelle Urteil zwar Rechtsmittel eingelegt werden, was aber keinen Aufschub der richterlichen Entscheidung bewirken würde. Seitens der INAO (Institut National des Appellations d'Origine) und des französischen Ministeriums für Landwirtschaft ist man noch nicht sicher, wie man nun auf das Urteil reagieren soll.

Die Erzeuger jedenfalls sind schockiert und sehen das Urteil als Image-Katastrophe an. Zudem dürfen weder die bereits gedruckten Etiketten verwendet noch die bereits mit der Klassifikation ausgezeichneten lagernden Weine mehr in den Verkauf. Ob und wann nun eine neue Klassifikation definiert wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig unklar. 

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