Anklage wegen gepanschten Weins
Weinhändler in der Schweiz vor Gericht
Text: Alice Gundlach | Veröffentlicht: 29.08.2024
Er soll 800‘000 Liter ausländischen Weins als Wallis AOC ausgegeben und mit hohem Gewinn verkauft haben - jetzt steht in der Schweiz ein Weinhändler vor Gericht. Er bestreitet die Vorwürfe - und gibt eine kuriose Erklärung ab.
Bei dem Prozess, der am Montag in Sitten im Kanton Wallis begann, wird dem Mann Veruntreuung, Betrug, Warenfälschung und Urkundenfälschung vorgeworfen, wie der SRF berichtet. Die Anklage spricht von elf Millionen Franken, die der Weinhändler zwischen 2009 und 2016 unrechtmässig erlangt haben soll.
An namhafte Händler weiterverkauft
Konkret soll der Weinhändler mehr als 50 falsche Rechnungen im Namen von einem Dutzend Walliser Weinkellereien erstellt und 23 unkorrekte Buchungen durchgeführt haben. Von diesen habe er aber Wein der Qualitätsstufe Wallis AOC nicht in dieser Menge eingekauft. Weiter verkauft habe er die Fälschungen an namhafte Einzelhändler in der Schweiz, wie Caves Garnier, Fenaco, Mövenpick Wein oder Giroud Vins. Das berichtet die Schweizer Tageszeitung «Le Nouvelliste».
Lieferung aus Spanien im Fokus
Statt Pinot Noir, Merlot und Syrah aus dem Schweizer Anbaugebiet soll sich in den Flaschen Wein unbekannter Herkunft befunden haben. Der Beschuldigte wurde in dem Zusammenhang zu einer grossen Menge spanischen Weins befragt, die er eingekauft hatte. Dies erklärte der Mann damit, dass er diesen zum einen direkt an einen anderen Weinhändler im Wallis verkauft habe - und den Rest zu einem «guten Aceto Balsamico» verarbeitet habe.
Verdächtiges Dokument sichergestellt
Die Staatsanwältin entgegnete dem, dass eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten ein Dokument zutage gefördert habe, das genau beschreibe, in welchen Mengen er Walliser Wein mit ausländischem Wein gepanscht habe.
Fünf Jahre Gefängnis gefordert
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beklagten fünf Jahre Gefängnis. Ausserdem verlangt sie, dass alle Fahrzeuge des Weinhändlers - sechs Autos im Wert von mehr als 600‘000 Franken - verkauft werden, und deren Erlös an den Kanton Wallis gehen soll. Ausserdem soll er den gesamten Gewinn, den er mit der Panscherei verdient mutmasslich verdient hat, zurückzahlen.
Das Urteil wird am 2. September erwartet.