VDP erlaubt 2024 ausnahmsweise Zukauf

Unterstützung für frostgeschädigte VDP-Weingüter

Text: Alice Gundlach | Veröffentlicht: 29.08.2024


Eine historische Ausnahme macht der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) in diesem Jahr für seine Mitgliedsbetriebe. Weil viele Betriebe durch Frostschäden im Frühjahr sehr grosse Mengen ihrer Ernte verloren haben, dürfen VDP-Mitglieder für den Jahrgang 2024 erstmals Trauben von anderen Betrieben zukaufen, um auf ihre Mengen zu kommen – und den VDP-Adler auf der Flasche trotzdem behalten.

Vor allem Sachsen, Saale, Nahe und Saar betroffen

Im Frühjahr waren nahezu alle Anbaugebiete von schweren Frostschäden betroffen. Besonders in Sachsen, Saale-Unstrut, an der Nahe und der Saar haben die Winzerinnen und Winzer nun extreme Ernte-Ausfälle zu verzeichnen. Um betroffene Mitglieder zu unterstützen, hat der VDP in seiner jüngsten Mitgliederversammlung eine wichtige Entscheidung für das Weinjahr 2024 getroffen.

Sonst nur eigene Trauben erlaubt

Grundsätzlich dürfen Weine, die den VDP-Adler auf der Kapsel tragen, nur aus gutseigenen Trauben gekeltert werden. Doch aufgrund des verheerenden Frostereignisses 2024 gibt es nun eine Ausnahme: Stark betroffene VDP-Mitglieder dürfen den VDP-Adler auf Weinen führen, die aus Trauben, Most oder Jungwein anderer VDP-Betriebe stammen.

VDP-Kollegen dürfen aushelfen

«So stellen wir sicher, dass die strengen VDP-Regularien in der Erzeugung und im Weinberg weiterhin eingehalten und im Sinne der Kolleginnen und Kollegen im VDP umgesetzt werden. Diese Weine werden auf dem Rückenetikett mit dem Zusatz «Ein Wein der Solidaritätsgemeinschaft VDP» gekennzeichnet», teilte der Verband in einer Pressemitteilung mit.

Sonderfüllungen erlaubt – ohne Traubenadler

Manche VDP-Weingüter produzieren schon regulär Weine aus zugekauften Trauben, etwa für Sonderfüllungen für den Einzelhandel. Diese dürfen zwar den Namen des Weingutes, aber nicht den VDP-Adler auf der Kapsel tragen.

 

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