Statement von Hans B. Ullrich zum Weindiebstahl im Rheingau
Verfahren gegen Inhaber vom Kronenschlösschen eingestellt
Text: Alice Gundlach | Veröffentlicht: 13. September 2022
Nach einem Einbruchdiebstahl in den Weinkeller des Hotel-Restaurants Kronenschlösschen in Hattenheim (Rheingau) im Januar 2021 hat die Staatsanwaltschaft nun das Verfahren gegen den Inhaber eingestellt. Hans B. Ullrich, seine Tochter und sein Chefsommelier waren verdächtigt worden, den Diebstahl fingiert zu haben, um die Versicherung zu betrügen. Diese Anschuldigungen wurden nun fallengelassen, wie Hans B. Ullrich am Montag in einem Statement mitteilte.
Wein für 235‘000 Euro gestohlen
In der Nacht auf den 14. Januar 2021 war in den Weinkeller des Restaurants eingebrochen worden und Wein im Wert von 235‘000 Euro gestohlen worden. Der Inhaber erstattete Anzeige gegen Unbekannt und verwies auf mehrere Diebstähle in Weinkellern in ganz Europa, die nach ähnlichem Muster abgelaufen waren.
Versicherung witterte Betrug
Die Versicherung jedoch vermutete eine Betrugsaktion und weigerte sich zu zahlen. Ausserdem, so berichtet Ullrich, habe ein Rechtsanwalt, der eine persönliche Beziehung zu der Familie hatte, die Polizei mit falschen Verdächtigungen fehlgeleitet. In der Folge nahmen Staatsanwaltschaft und Polizei die Ermittlungen gegen Hans B. Ullrich, seine Tochter Johanna und seinen Chefsommelier Florian Richter auf.
Mehrere Hausdurchsuchungen
Es folgten in den kommenden mehrere Hausdurchsuchungen im Kronenschlösschen und in den Privatwohnungen von Ullrich, seiner Tochter und seinem Chefsommelier, die jedoch zu keinem Ergebnis führten. Ullrich erklärt, aus den Ermittlungsakten ergebe sich, dass die Kripo bereits im Juni 2021 nicht mehr überzeugt war, dass er etwas mit dem Diebstahl zu tun habe.
Im Mai 2022 wurde dann der Abschlussbericht verfasst, in dem die Vorwürfe offiziell nicht mehr aufrechterhalten wurden. Dafür wurde Ullrich aber beschuldigt, die Medien beeinflusst zu haben, indem er behauptet habe, dass die Flaschen wahrscheinlich nach Asien verkauft worden seien. Auch dieser Vorwurf wurde nun fallengelassen.
Zivilklage und Schadensersatzforderungen
Hans B. Ullrich hat nun seinerseits eine Zivilklage vor dem Landgericht Wiesbaden erhoben. Ausserdem werde er sowohl die Versicherung als auch weitere Personen, unter anderen wegen Schädigung seiner Persönlichkeitsrechte und Verleumdung, auf Schadensersatz verklagen, teilte er mit.
Vergangene Berichte zum Kronenschlösschen-Diebstahl:
» Weindiebe stehlen 500 Flaschen aus dem Hotel Kronenschlösschen
» Kronenschlösschen kämpft nach Weindiebstahl gegen Betrugsvorwürfe