Durchsetzung der europäischen Weingesetzgebung
So kommt der Hamburger Zoll nicht-importfähigen Weinen auf die Spur
Text: Linus Bauer | Veröffentlicht: 17. August 2022
In den vergangenen Jahren sind durchschnittlich 4'000 bis 5'000 Weine aus Nicht-EU-Ländern in der Stadt Hamburg zur Einfuhr eingetroffen. Das mache Hamburg zur wichtigsten Stadt für Weinimporte in Deutschland, schreibt das Institut für Hygiene und Umwelt (HU). Die Einrichtung arbeitet mit dem Hamburger Zoll zusammen, um Weine aus Ländern wie Südafrika, Chile oder auch der Türkei auf die Konformität mit der Weingesetzgebung der EU zu testen.
Die EU-Richtlinien regeln neben der Kennzeichnung der Weine auch deren Zusammensetzung und die Verwendung von Inhaltsstoffen. Dies soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor verfälschten Produkten schützen und Etikettenschwindel verhindern. Falls am Zoll Zweifel an der Einfuhrfähigkeit eines Weines aufkommen, geht dieser für eine Probe zum HU.
Fast zwei Drittel der geprüften Weine sind unzulässig
Das HU überprüft im Labor Parameter wie den Alkohol- oder Zuckergehalt der Weine und unterzieht sie einer sensorischen Untersuchung. Bei Auffälligkeiten prüft das Institut den Wein auf erlaubte sowie nicht erlaubte Inhaltsstoffe. Im Schnitt kam es von 2013 bis 2021 bei rund zwei von drei Weinen, die zur Probe ins Labor kamen, zu Beanstandungen. Pro Jahr machte das HU durchschnittlich 134 Untersuchungen, die Anzahl jährlicher Tests weist eine Aufwärtstendenz auf.
Die häufigsten Gründe dafür seien Mängel in der Kennzeichnung der Weine oder falsche Angaben auf den Einfuhrdokumenten. Eine Gesundheitsgefahr beim Verzehr der beanstandeten Weine bestehe jedoch selten, schreibt das HU. Die Importeure bekommen bei gewissen Mängeln die Möglichkeit, diese zu beheben. Falls die Untersuchung aber beispielsweise nicht zugelassene Herstellungsverfahren aufdeckt, müssen die Weine vernichtet oder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden.